Planung
Ich zeichne erste Entwürfe, Eingabe-Pläne und auf Wunsch alles in 3D . Ich erstelle alle nötigen Unterlagen für das Genehmigungsverfahren. Nach Wunsch hole ich Angebote für die Gewerke für Sie ein und berate Sie über die einzusetzenden Baustoffe.
Ich berate Sie umfassend und stelle Ihnen Ihr Bauobjekt bereits während der Planung anschaulich dar.
Bauleitung
Ich organisiere den zeitlichen Ablauf und koordiniere die Gewerke. Ich überwache die Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben und die Ausführung der Arbeiten unter Einsatz der modernsten Technik.
Art. 61 Bauvorlageberechtigung
(1) Bauvorlagen für die nicht verfahrensfreie Errichtung und Änderung von Gebäuden müssen von einem Entwurfsverfasser erstellt sein, der bauvorlageberechtigt ist.
Bauvorlageberechtigt staatlich geprüften Techniker der Fachrichtung Bautechnik
1. freistehende oder nur einseitig angebaute oder anbaubare Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 mit nicht mehr als drei Wohnungen,
2. eingeschossige gewerblich genutzte Gebäude mit freien Stützweiten von nicht mehr als 12 m und nicht mehr als 250 m²,
3. land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude,
4. Kleingaragen im Sinn der Rechtsverordnung nach Art. 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3,
5. einfache Änderungen von sonstigen Gebäuden.
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